Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Backup ONE AG (Bern, Schweiz)
Stand: 16. Februar 2026
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») gelten für alle von der Backup ONE AG, eine Aktiengesellschaft nach Schweizer Recht mit Sitz in Bern (Schweiz), Handelsregister-UID:
CHE-110.233.799, angebotenen Produkte und Dienstleistungen. Sie bilden zusammen mit allfälligen separaten Datenschutz- und Auftragsverarbeitungsvereinbarungen («AVV») die vertragliche Grundlage zwischen Backup ONE AG (naschfolgend «Backup ONE») und dem Kunden.
1.2 «Kunde» im Sinne dieser AGB ist jede natürliche oder juristische Person, die ein Kundenkonto bei Backup ONE erstellt hat oder Dienstleistungen von Backup ONE bezieht.
1.3 Sofern Backup ONE diese AGB in mehreren Sprachen zur Verfügung stellt, ist ausschliesslich der deutschen Fassung rechtsverbindlich; anderssprachige Versionen dienen lediglich der Information.
1.4 Backup ONE behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu ändern. Die jeweils aktuelle und verbindliche Fassung wird auf der Website von Backup ONE publiziert. Im Falle wesentlicher Änderungen wird der Kunde nach Möglichkeit in geeigneter Weise informiert. Setzt der Kunde die Nutzung der Dienste nach Inkrafttreten der geänderten AGB fort, gilt dies als Zustimmung zu den Änderungen.
2.1 Backup ONE erbringt ihre Leistungen mit der branchenüblichen Sorgfalt und nach dem Stand der Technik. Je nach gewähltem Service stellt Backup ONE dem Kunden Software- und gegebenenfalls Hardware-Komponenten zur Verfügung. Backup ONE gewährleistet während der Vertragsdauer die grundsätzliche Gebrauchstauglichkeit der gelieferten Soft- und Hardware und führt regelmässige, kostenlose Updates dieser Komponenten durch (ohne eine diesbezügliche Ankündigungspflicht).
2.2 Backup ONE trifft insbesondere alle technischen und organisatorischen Massnahmen, die nach den anwendbaren schweizerischen Datenschutzgesetzen gefordert sind und dem Stand der Technik sowie anerkannten internationalen Normen (z. B. ISO 27001) entsprechen. Insbesondere werden geeignete Massnahmen zur Gewährleistung von Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der Kundendaten ergriffen.
2.3 Im Weiteren verpflichtet sich die Backup ONE, die einschlägigen Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einzuhalten, soweit diese anwendbar sind (z. B. bei Nutzung der Dienste in der EU).
2.4 Backup ONE ist bemüht, eine hohe Verfügbarkeit der angebotenen Dienste sicherzustellen. Soweit nicht anderweitig ausdrücklich vereinbart, garantiert Backup ONE eine Serviceverfügbarkeit von mindestens 99% im Jahresmittel (bezogen auf 365 Tage x 24 Stunden). Von dieser Garantie ausgenommen sind Zeiten, in denen der Dienst aufgrund von ausserhalb des Einflussbereichs von Backup ONE liegenden Umständen (z. B. höhere Gewalt, siehe Ziffer 19 unten) oder wegen Wartungsarbeiten nicht verfügbar ist, sowie bei Ausfällen der vom Kunden eingesetzten Technik oder der Internetverbindung des Kunden.
2.5 Sollten trotz aller Sorgfalt Mängel oder Störungen auftreten, wird Backup ONE nach eigenem Ermessen entweder unverzüglich für Abhilfe sorgen, einen Workaround bereitstellen oder gleichwertigen Ersatz liefern. Gelingt Backup ONE die Behebung eines erheblichen, vom Kunden fristgerecht gerügten Mangels nicht binnen angemessener Frist, kann der Kunde schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen. Verstreicht auch diese fruchtlos, stehen dem Kunden die vertraglichen bzw. in diesen AGB vorgesehenen Gewährleistungsrechte zu, soweit diese nicht wegbedungen sind (Ziffer 18 unten).
2.6 Backup ONE erbringt einen technischen und administrativen Kundensupport («Basic Support») für ihre Dienste. Dieser Support ist grundsätzlich über die auf der Backup ONE Website angegebenen Kanäle (z. B. telefonisch, per E-Mail, über ein Ticketsystem oder Chat) und während der bekanntgegebenen Servicezeiten erreichbar. Backup ONE ist berechtigt, den Support-Service vorübergehend auszusetzen, wenn dies aus wichtigen Gründen erforderlich ist (z. B. Wartung, höhere Gewalt), und wird sich in solchen Fällen bemühen, die Kunden vorab zu informieren. Supportleistungen werden ausschliesslich gegenüber dem Vertragspartner (Kunde) und von ihm autorisierten Personen erbracht. Backup ONE kann zusätzlich zum Basic Support erweiterte Support-Leistungen oder Support-Service-Level (gegen gesonderte Vergütung) anbieten; diese werden – falls verfügbar – in der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Dienstes oder in separaten Bedingungen geregelt.
3.1 Der Kunde ist verpflichtet, seine korrekten Kontaktdaten und alle für die Vertragsdurchführung erforderlichen Angaben wahrheitsgemäss und vollständig anzugeben und etwaige Änderungen unverzüglich mitzuteilen.
3.2 Mit dem Bezug von Dienstleitungen und Produkten der Backup ONE bestätigt der Kunde, dass er über die erforderliche Befugnis und Geschäftsfähigkeit verfügen, um diesen Vertrag abzuschliessen und die daraus resultierenden Verpflichtungen zu erfüllen.
3.3 Der Kunde verpflichtet sich, die vereinbarten Entgelte fristgerecht zu bezahlen. Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, sind wiederkehrende Entgelte jeweils vor Beginn der jeweiligen Serviceperiode im Voraus zu entrichten (bei Kreditkartenzahlung) oder spätestens 20 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, diese Gegenforderungen sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
3.4 Der Kunde ist verantwortlich, die von Backup ONE bereitgestellten Software-Komponenten selbständig auf seiner IT-Infrastruktur zu installieren und etwaige gelieferte Hardwarekomponenten sachgerecht zu integrieren. Es wird dringend empfohlen, vor jeder Installation oder Integration der Backup ONE-Komponenten eine vollständige Datensicherung des bestehenden Datenbestands vorzunehmen und regelmässige, von Backup ONE unabhängige Backups durchzuführen. Ebenso obliegt es dem Kunden, für eine dem gewählten Service entsprechende, ausreichende Internetanbindung zu sorgen.
3.5 Der Kunde bestimmt in eigener Verantwortung, welche Daten und Verzeichnisse in welchen Intervallen gesichert werden sollen, und überprüft, ob die gewünschten Daten gemäss den Protokolldateien (Log-Files) erfolgreich auf den Backup ONE-Systemen gespeichert wurden. Die Verantwortung für eine erfolgreiche Datensicherung liegt somit vollständig beim Kunden.
3.6 Der Kunde verpflichtet sich ausdrücklich, die Dienste von Backup ONE nur in gesetzeskonformer Weise und ohne Rechte Dritter zu verletzen zu nutzen. Insbesondere darf der Kunde keine Inhalte speichern oder übertragen, die illegal sind oder gegen Straf-, Zivil- oder öffentlich-rechtliche Bestimmungen verstossen. Der Kunde bestätigt, dass er im Falle einer behördlichen Untersuchung oder eines Strafverfahrens die volle Kooperation von Backup ONE mit den zuständigen Behörden akzeptiert. Backup ONE wird im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Strafverfolgungsbehörden unterstützen (z. B. durch Herausgabe von Auskünften), sofern der begründete Verdacht einer Rechtsverletzung durch den Kunden vorliegt.
3.7 Bei der Nutzung der Dienste ausserhalb der Schweiz verpflichtet sich der Kunde, zusätzlich zu den schweizerischen Gesetzen auch die an seinem Nutzungsort geltenden gesetzlichen Vorschriften einzuhalten. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass alle erforderlichen import- oder exportrechtlichen Genehmigungen für die verwendeten Verschlüsselungstechnologien und Daten eingeholt werden, falls er die Dienste international einsetzt.
3.8 Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche von Backup ONE zur Verfügung gestellten Soft- und Hardwarekomponenten nach Vertragsende unverzüglich, vollständig und in einwandfreiem Zustand an Backup ONE zurückzugeben (sofern diese nicht dem Kunden übereignet wurden). Bestimmte Pflichten des Kunden aus diesem Vertrag können je nach gewählter Serviceversion mit schriftlicher Zustimmung von Backup ONE an Backup ONE selbst oder an Dritte übertragen werden (etwa im Rahmen von Managed Services), sofern dies in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich vorgesehen ist. Die sichere Verwahrung von Zugangsdaten, Passwörtern und Verschlüsselungspassphrasen obliegt ausschliesslich dem Kunden.
4.1 Backup ONE stellt dem Kunden bei seinen Cloud-Diensten (z. B. Cloud-Backup, Cloud-Speicher, Drive & Share) eine Plattform zum Speichern, Sichern und gegenfalls Wiederherstellen von Daten in der Cloud zur Verfügung. Der Dienst ermöglicht es dem Kunden, Daten in der Backup ONE-Cloud zu sichern und bei Bedarf wiederherzustellen.
4.2 Der Kunde ist verantwortlich, nur kompatible Geräte und aktuelle Software für die Nutzung des Cloud-Dienstes einzusetzen. Es obliegt dem Kunden sicherzustellen, dass seine Systeme die erforderlichen Mindestanforderungen erfüllen (z. B. unterstützte Betriebssysteme, ausreichende Internetverbindung). Backup ONE übernimmt keine Haftung, falls der Dienst aufgrund fehlender Gerätekompatibilität oder veralteter Software nicht ordnungsgemäss funktioniert.
4.3 Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für alle Daten, die er im Cloud-Dienst speichert oder darüber sichert, sowie für alle daraus resultierenden Risiken. Der Kunde versichert, dass er alle erforderlichen Rechte an den gespeicherten Daten besitzt und keine geltenden Gesetze verletzt. Unzulässige Inhalte oder rechtswidrige Nutzungen des Dienstes sind untersagt.
4.4 Der Kunde ist für die ordnungsgemässe Einrichtung und Nutzung des Cloud-Dienstes verantwortlich und ergreift eigene angemessene Sicherungs- und Schutzmassnahmen für seine Daten. Dies umfasst insbesondere die regelmässige Überprüfung von Sicherungen, den Einsatz aktueller Sicherheitssoftware (z. B. Virenschutz, Firewall) und gegebenfalls die Verwendung zusätzlicher Verschlüsselungstechnologien zum Schutz der Daten vor unberechtigtem Zugriff.
4.5 Soweit Backup ONE Software oder Schnittstellen von Drittanbietern (z. B. Backup-Apps, Office 365-Integrationen) bereitstellt, verpflichtet sich der Kunde, die Lizenz-, Nutzungs- und Servicebedingungen dieser Drittanbieter einzuhalten. Backup ONE haftet nicht für die Leistung solcher Fremdsoftware oder -dienste.
4.6 Die dem Kunden im gewählten Paket zur Verfügung stehende Speicherkapazität ist begrenzt. Überschreitet der Kunde das vereinbarte Speicherlimit oder andere Nutzungsgrenzen (z. B. maximale Dateigrösse oder Transferbandbreite), kann Backup ONE den weiteren Datenupload verweigern, den Dienst einschränken oder dem Kunden die zusätzliche Nutzung gemäss der gültigen Preisliste in Rechnung stellen. Backup ONE wird den Kunden nach Möglichkeit vorab über eine drohende Überschreitung informieren.
4.7 Backup ONE strebt eine hohe Verfügbarkeit seiner Cloud-Dienste an, übernimmt jedoch keine Garantie für eine unterbrechungsfreie Nutzbarkeit. Wartungsarbeiten, Updates oder unvorhergesehene technische Probleme können zu vorübergehenden Unterbrechungen des Dienstes führen. Backup ONE wird solche Unterbrechungen nach Möglichkeit frühzeitig ankündigen und auf ein Mindestmass beschränken.
4.8 Backup ONE ist berechtigt, den Cloud-Dienst vorübergehend ganz oder teilweise zu unterbrechen, wenn dies aus technischen Gründen oder zur Verbesserung des Betriebs erforderlich ist. Stellt Backup ONE fest, dass die Nutzung des Dienstes durch den Kunden die Infrastruktur oder den Dienstbetrieb von Backup ONE oder anderer Kunden beeinträchtigt, oder dass der Kunde gegen wesentliche Pflichten aus diesem Vertrag verstösst, ist Backup ONE berechtigt, den Dienst vorübergehend zu sperren oder den Vertrag fristlos zu kündigen. Weitergehende Ansprüche von Backup ONE bleiben vorbehalten.
4.9 Soweit vertraglich nicht anders vereinbart, werden alle Kundendaten in Rechenzentren in der Schweiz gespeichert und verarbeitet (vgl. hierzu auch: Ziffer 12.2). Backup ONE stellt sicher, dass angemessene technische und organisatorische Massnahmen zum Schutz dieser Daten umgesetzt werden.
4.10 Beendet der Kunde den Cloud-Dienst oder wird der Vertrag aus anderen Gründen (z. B. Nichtzahlung) beendet, werden alle in der Cloud gespeicherten Kundendaten nach Ablauf einer Frist von 30 Tagen endgültig gelöscht (vgl. hierzu auch: Ziffer 9.6 unten). Der Kunde ist dafür verantwortlich, seine Daten rechtzeitig vor Vertragsende lokal zu sichern. Nach der Löschung besteht keine Möglichkeit der Wiederherstellung der Daten.
4.11 Der Kunde hat kein Recht auf physischen Zugang zu den Servern oder der Infrastruktur von Backup ONE, auf denen seine Daten gespeichert sind. Die Verwaltung und Wartung der Server obliegt ausschliesslich Backup ONE bzw. dessen Dienstleistern.
4.12 Für die im Rahmen der Cloud-Dienste verarbeiteten personenbezogenen Daten gilt die Datenschutzerklärung von Backup ONE (abrufbar unter der Website von Backup ONE). Backup ONE behandelt Kundendaten vertraulich und gemäss den geltenden Datenschutzgesetzen.
5.1 Zum Schutz der Kundendaten vor unbefugtem Zugriff – sowohl durch Backup ONE als auch durch Dritte – beinhaltet der Cloud-Backup-Service von Backup ONE eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung der Kundendaten. Bei der Speicherung der Daten auf den Backup ONE-Servern kann der Kunde zwischen folgenden Verschlüsselungsoptionen wählen:
5.2 Soweit der Dienst der Backup ONE dem Kunden die Möglichkeit bietet, seine Daten durch eine selbst gewählte Zeichenkette (Passphrase) zu schützen («Verschlüsselungspasswort»), ist der Kunde verpflichtet, ein sicheres Passwort zu wählen und dieses vertraulich zu behandeln. Der Kunde ist dabei alleiniger Inhaber und Verantwortlicher für dieses Verschlüsselungspasswort.
5.3 Backup ONE hat keinen Zugriff auf vom Kunden gewählte Passwörter oder Passphrase und somit auch keine Möglichkeit, ein verlorenes oder vergessenes Verschlüsselungspasswort wiederherzustellen. Backup ONE empfiehlt dem Kunden daher ausdrücklich, die Passphrase und alle Zugangsdaten an mindestens zwei voneinander unabhängigen, sicheren Orten in physischer Form aufzubewahren (z.B. im Schliessfach einer Bank, bei einem Notar oder Treuhänder). Zudem wird angeraten, die Funktionsfähigkeit aller Zugangsdaten in regelmässigen Abständen zu überprüfen.
5.4 Ohne das korrekte Verschlüsselungspasswort können die in der Backup ONE-Cloud gespeicherten Daten nicht mehr entschlüsselt werden. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass seine Daten ohne die Passphrase unwiederbringlich unlesbar sind und ein Verlust des Verschlüsselungspasswortes den endgültigen Verlust aller von Backup ONE gespeicherten Kundendaten zur Folge hat. Dieser Umstand stellt ausdrücklich keinen Mangel der Dienstleistung von Backup ONE dar. Jegliche Haftung von Backup ONE für Datenverluste aufgrund vergessener Verschlüsselungspassworte ist vollumfänglich ausgeschlossen.
6.1 Alle von Backup ONE erstellten Angebote (Offerten) sind – sofern im Angebot keine andere Gültigkeitsdauer vermerkt ist – 30 Tage ab Ausstellungsdatum gültig. Angebote, die der Kunde nicht innerhalb dieser Frist annimmt, kann Backup ONE ablehnen oder aktualisieren.
6.2 Preise in Angeboten verstehen sich – sofern nicht anders angegeben – netto in Schweizer Franken (CHF) und zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Preise in Angeboten können alternativ in einer schriftlich vereinbarten Fremdwährung angegeben werden; massgeblich ist dann der entsprechende Betrag in dieser Währung.
6.3 Alle Preisangaben auf der Website, in Preislisten, Broschüren oder sonstigen Publikationen von Backup ONE sind – sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet – unverbindlich und können von Backup ONE jederzeit geändert werden. Backup ONE ist berechtigt, die Entgelte und Preisstrukturen für alle Dienste anzupassen (z. B. aufgrund veränderter Marktbedingungen, gestiegener Kosten, Weiterentwicklung des Leistungsumfangs oder Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen). Preisänderungen werden in geeigneter Weise bekanntgegeben, etwa durch Aktualisierung der veröffentlichten Preislisten auf der Backup ONE-Website und/oder Benachrichtigung des Kunden per E-Mail.
6.4 Preisänderungen treten für Neukunden sofort in Kraft; für bestehende Verträge werden sie ab der nächsten Verlängerungsperiode wirksam. Sollte Backup ONE die Preise für eine laufende Vertragsperiode ausnahmsweise erhöhen wollen, wird dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Änderungszeitpunkt eingeräumt. Setzt der Kunde einen automatisch verlängernden Dienst nach einer Preisänderung fort (insbesondere, wenn die Option der automatischen Verlängerung nicht deaktiviert wird), gilt dies als Zustimmung zu der Preisänderung.
6.5 Zahlungen können – je nach Angebot – per Rechnung (Banküberweisung), Kreditkarte, Lastschrift oder anderen von Backup ONE akzeptierten Zahlungsmitteln erfolgen. Backup ONE behält sich vor, die angebotenen Zahlungsmethoden jederzeit anzupassen. Rechnungen sind, sofern nichts Abweichendes angegeben ist, binnen 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen. Bei verspäteter Zahlung gerät der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug (Verfalltag). Backup ONE ist im Falle des Zahlungsverzugs berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie Mahnspesen in der Höhe von CHF 20.00 für die erste Mahnung und CHF 50.00 ab der zweiten Mahnung zu erheben. Darüber hinaus ist Backup ONE bei Zahlungsverzug nach vorheriger Mahnung berechtigt, ihre Leistungen gemäss Ziffer 10 unten vorübergehend auszusetzen oder den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen.
6.6 Der Kunde verzichtet ausdrücklich auf das Recht, Forderungen von Backup ONE mit Gegenforderungen zu verrechnen oder Zahlungen zurückzubehalten, es sei denn, die Gegenforderungen sind rechtskräftig festgestellt oder von Backup ONE schriftlich anerkannt. Teilnutzungen eines Dienstes – d.h., wenn der Kunde einen Dienst bucht, aber nicht den vollen Leistungsumfang abruft – berechtigen nicht zu einer Minderung der Vergütung. Nicht genutzte oder nur teilweise genutzte Dienstleistungen werden nicht rückvergütet.
7.1 Der konkrete Leistungs- und Lieferumfang eines Dienstes ergibt sich aus der vom Kunden elektronisch gewählten Servicekonfiguration (Online-Bestellung) oder einer schriftlich vereinbarten Leistungsbeschreibung. Allfällige im Angebot oder auf der Website genannte besondere Bedingungen oder Spezifikationen des jeweiligen Dienstes werden Bestandteil des Vertrages, sofern der Kunde den Dienst bestellt.
7.2 Der Kunde hat Lieferungen von Hardware (sofern Bestandteil des Vertrages) sowie initiale Bereitstellungen von Software-Lösungen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt bzw. Freischaltung, zu prüfen und etwaige Mängel oder Abweichungen schnellstmöglich schriftlich an Backup ONE zu melden. Unterlässt der Kunde die fristgerechte Mängelanzeige, gelten die gelieferten Komponenten und initial eingerichteten Dienste als genehmigt, vorbehaltlich verdeckter Mängel.
7.3 Die Lieferzeit für Hardwarekomponenten kann je nach Verfügbarkeit und Lieferkette bis zu
6 Wochen betragen. Backup ONE informiert den Kunden über etwaige Verzögerungen. Während der gesamten Vertragsdauer unterliegen alle von Backup ONE gelieferten Service-Komponenten (Software und Hardware) einer Funktionsgarantie. Treten Defekte oder Fehlfunktionen auf, wird Backup ONE diese nach Meldung durch den Kunden kostenlos beheben oder defekte Komponenten nach eigener Wahl reparieren bzw. ersetzen. Der Kunde hat einen Defekt unverzüglich nach Feststellung an Backup ONE zu melden und gegebenfalls die defekte Komponente an Backup ONE zurückzusenden. Backup ONE wird den Austausch oder die Reparatur in einer angemessenen Frist durchführen.
7.4 Sofern mit Backup ONE vereinbart, kann der Kunde bestimmte Ersatzhardware bei sich vorhalten. In diesem Fall dürfen ausschliesslich von Backup ONE zertifizierte Komponenten als Ersatz verwendet werden, um die Kompatibilität mit dem Backup ONE-System sicherzustellen.
8.1 Produktbeschreibungen, Prospekte, Kataloge, technische Dokumentationen sowie sonstige
öffentlich zugängliche Informationen (z. B. auf der Website von Backup ONE, in Werbematerialien oder E-Mails) sind – sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet – als unverbindlich zu betrachten. Sie dienen lediglich der allgemeinen Information über die Dienstleistungen und Produkte von Backup ONE. Verbindlichkeit erlangen solche Angaben nur, wenn sie von Backup ONE schriftlich zugesichert wurden oder im individuellen Vertrag ausdrücklich als Leistungsmerkmal festgelegt sind.
8.2 Insbesondere stellen Darstellungen und Screenshots auf der Website oder in sonstigen Unterlagen keine Garantieerklärungen dar. Technische Angaben (z. B. Leistungsdaten, Sicherheitsstandards) entsprechen dem Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Publikation. Änderungen und Weiterentwicklungen der Dienste bleiben vorbehalten, sofern die vereinbarten Kernleistungen dadurch nicht beeinträchtigt werden.
9.1 Der Vertrag zwischen Backup ONE und dem Kunden kommt entweder durch die elektronische Zustimmung des Kunden zu diesen AGB im Rahmen des Online-Bestellprozesses oder durch beiderseitige Unterzeichnung eines schriftlichen Service-Angebots (Vertragsofferte) zustande. Mit Vertragsabschluss erkennt der Kunde die Geltung dieser AGB an. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
9.2 Die Vertragsdauer beträgt, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, ein Kalenderjahr ab Vertragsbeginn. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der jeweiligen Vertragsperiode jeweils stillschweigend um ein weiteres Jahr, sofern er nicht von einer der Parteien unter Einhaltung der Kündigungsfrist gekündigt wird. Die Kündigungsfrist beträgt, soweit nicht abweichend vereinbart,
3 Monate zum Ende der Vertragslaufzeit. Eine Kündigung hat schriftlich (z. B. per Brief,
E-Mail oder via Kundenportal) zu erfolgen. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, gilt der Vertrag um ein Jahr verlängert.
9.3 Der Kunde kann den Vertrag unter Einhaltung der oben genannten Frist ordentlich kündigen. Die Nutzung eines Dienstes kann zudem jederzeit zum Ende der laufenden Vertragsperiode beendet werden, indem der Kunde den Dienst nicht verlängert bzw. eine automatische Verlängerung abstellt – in diesem Fall endet der Vertrag automatisch zum Ablauf der aktuellen Vertragslaufzeit. Vorbehaltlich entgegenstehender ausdrücklicher Vereinbarungen begründet die Nichtnutzung eines Dienstes während der Vertragsdauer keinen ausserordentlichen Kündigungsgrund und entbindet nicht von der Zahlungspflicht für die gesamte vereinbarte Laufzeit. Ungeachtet einer Kündigung bleiben bereits vom Kunden geschuldete Beträge fällig; eine Rückerstattung vorab geleisteter Entgelte für nicht oder nicht vollständig genutzte Vertragszeiträume erfolgt nicht.
9.4 Backup ONE ist seinerseits berechtigt, den Vertrag oder einzelne Dienste mit einer Frist von
3 Monaten zum Ende einer Vertragsperiode ordentlich zu kündigen.
9.5 Backup ONE behält sich darüber hinaus das Recht vor, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen oder einzelne Leistungen vorübergehend zu suspendieren (siehe hierzu: Ziffer 10 hiernach), insbesondere wenn:
In solchen Fällen ist Backup ONE berechtigt, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und allfällige weitere rechtliche Massnahmen und Schritte einzuleiten.
9.6 Nach Beendigung des Vertrags (gleich aus welchem Grund) bleiben die vom Kunden in der Backup ONE-Cloud gespeicherten Daten noch 30 Tage auf den Systemen von Backup ONE erhalten. Dieser Zeitraum dient dem Kunden dazu, gegebenenfalls letzte Daten herunterzuladen oder ein finales Backup durchzuführen. Nach Ablauf von 30 Tagen ab Vertragsende werden sämtliche Kundendaten vollständig und unwiederbringlich von allen Backup ONE-Systemen gelöscht, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht oder ein anders lautender, schriftlicher Wunsch des Kunden zur vorzeitigen Löschung besteht. Es obliegt dem Kunden, seine Daten vor Ablauf dieser Frist zu exportieren. Backup ONE schliesslich jegliche Haftung für Daten aus, welche nach Fristablauf gelöscht wurden.
9.7 Backup ONE ist berechtigt, alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte zu übertragen (z. B. im Falle einer Unternehmensübernahme oder -umstrukturierung bzw. einer Übertragung an Tochter- oder Schwester sowie andere mit Backup ONE verbundene Gesellschaften), vorausgesetzt, die Übernehmerin führt den Vertrag zu denselben Bedingungen fort. In einem solchen Fall wird der Kunde vorab informiert. Der Kunde seinerseits ist demgegenüber nicht berechtigt, ohne schriftliche Zustimmung von Backup ONE Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag an Dritte abzutreten und/oder den Vertrag an Dritte zu übertragen.
10.1 Backup ONE ist berechtigt, die Erbringung einzelner Dienstleistungen vorübergehend auszusetzen oder den Zugang des Kunden zu diesen Diensten zu beschränken, falls hierfür wichtige Gründe vorliegen. Ein solcher wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde eine vertragliche Pflicht oder eine gesetzliche Vorschrift verletzt und die Fortsetzung der Leistungserbringung dadurch für Backup ONE unzumutbar oder mit Risiken behaftet ist. Dies ist namentlich dann der Fall, wenn der Kunde die Dienstleistung in einer Weise nutzt, welche die Stabilität, Sicherheit oder Integrität der Backup ONE-Infrastruktur oder -Netzwerke gefährdet (z.B. durch erhebliche Netzwerkanomalien, Verbreitung von Malware, übermässige Belastung), oder der Kunde die Dienste für offensichtlich rechtswidrige Inhalte oder Zwecke verwendet, was zu Beschwerden Dritter oder behördlichen Eingriffen führt oder führen könnte.
10.2 Backup ONE wird den Kunden – sofern möglich und zumutbar – vorab abmahnen und ihm Gelegenheit geben, den vertragswidrigen Zustand zu beheben, bevor es zu einer Aussetzung kommt. In dringenden oder schwerwiegenden Fällen (z.B. akute Gefährdung der Systemsicherheit, gerichtliche Anordnung, etc.) kann eine Sperrung jedoch auch ohne vorherige Mitteilung sofort erfolgen. Backup ONE beschränkt die Massnahme dabei möglichst auf den betroffenen Dienst und bemüht sich, die Beeinträchtigung anderer Dienste des Kunden zu vermeiden.
10.3 Eine Aussetzung des Dienstes lässt die Zahlungspflichten des Kunden für den betreffenden Zeitraum unberührt, entbindet den Kunden also nicht von seinen vertraglichen Verpflichtungen. Insbesondere werden die gespeicherten Daten des Kunden während einer vorübergehenden Sperrung nicht gelöscht. Der Dienst wird wieder aktiviert, sobald der Grund für die Aussetzung entfallen ist und der Kunde dies gegenüber Backup ONE glaubhaft gemacht hat.
10.4 Das Recht zur Aussetzung eines Dienstes aus wichtigem Grund besteht unabhängig von der Geltendmachung weiterer Rechte von Backup ONE, wie insbesondere das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund (vgl. hierzu: Ziffer 9.5 oben) oder zur Geltendmachung von Schadensersatz. Backup ONE kann im Falle einer berechtigten Sperrung vom Kunden Ersatz der durch die Vertragsverletzung entstandenen Schäden und Aufwendungen verlangen.
11.1 Backup ONE verpflichtet sich, die Bestimmungen der anwendbaren Datenschutzgesetze einzuhalten. Personenbezogene Daten des Kunden (sowie gegebenenfalls seiner Endnutzer) werden von Backup ONE nur in dem Umfang erhoben, gespeichert und verarbeitet, wie dies zur Erbringung der vertraglichen Leistungen erforderlich ist, vom Gesetz erlaubt wird oder vom Gesetzgeber angeordnet ist. Backup ONE nutzt personenbezogene Daten insbesondere zur Vertragserfüllung, zur Verbesserung der Services und zur Kommunikation mit dem Kunden. Jede darüber hinausgehende Verarbeitung – etwa zu Werbezwecken – erfolgt nur, wenn der Kunde eingewilligt hat oder eine anderweitige gesetzliche Erlaubnis vorliegt.
11.2 Im Rahmen der Nutzung der Dienste kann es erforderlich sein, dass der Kunde in bestimmte Datenverarbeitungen einwilligen muss (etwa bei Nutzung bestimmter Cookies oder Analysedienste auf der Backup ONE-Website). In solchen Fällen gilt folgendes: Eine erteilte datenschutzrechtliche Einwilligung kann der Kunde jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Der Widerruf berührt nicht die Rechtmässigkeit der Verarbeitung bis zum Zeitpunkt des Widerrufs.
11.3 Soweit der Kunde Backup ONE mit der Verarbeitung personenbezogener Daten Dritter in seinem Auftrag betraut (als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 DSGVO oder entsprechendem Schweizer Recht), werden die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag («AVV») gemäss den gesetzlichen Vorgaben abschliessen. Backup ONE stellt auf Anfrage des Kunden eine entsprechende Vereinbarung zur Verfügung.
11.4 Backup ONE kann die Details der Datenverarbeitung von Zeit zu Zeit aktualisieren und wird Änderungen in der Datenschutzerklärung auf der Website transparent machen. Ausführliche Informationen über Zweck, Art und Umfang der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch Backup ONE sind der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung zu entnehmen, die auf der Backup ONE-Website unter dem Link «Datenschutz» abrufbar ist. Dort finden sich auch Hinweise zu den von Backup ONE verwendeten Cookies, Analysetools und Diensten Dritter sowie zu den Rechten der Betroffenen (z. B. Auskunftsrecht, Löschungsrecht usw.).
12.1 Der Kunde willigt ein, dass seine Daten zum Zweck der Speicherung in der Backup ONE-Cloud verschlüsselt über öffentliche Netzwerke (Internet) an die Rechenzentren von Backup ONE übertragen werden. Die Verantwortung von Backup ONE für die Kundendaten beginnt erst mit dem Eintreffen der Daten in der Infrastruktur von Backup ONE und endet mit deren Übergabe bzw. Bereitstellung zum Abruf aus der Infrastruktur von Backup ONE. Der Kunde trägt das Risiko eines Datenverlusts oder einer Datenbeschädigung während der Übertragung (Transport über das Internet) bis zum Eintreffen bei Backup ONE. Backup ONE empfiehlt dem Kunden, für besonders grosse oder kritische Datenübertragungen gegebenfalls redundante Übermittlungen einzuplanen oder sich den Eingang der Daten von Backup ONE bestätigen zu lassen.
12.2 Backup ONE betreibt die genutzten Serversysteme grundsätzlich in Schweizer Rechenzentren mit hohen Sicherheitsstandards (ISO- und SOC-zertifiziert). Eine Verarbeitung oder Speicherung von Kundendaten ausserhalb der Schweiz erfolgt – abgesehen von der Übermittlung über das Internet – nur, wenn dies Bestandteil der vereinbarten Leistung ist oder der Kunde dies veranlasst (z. B. bei Nutzung von Backup ONE-Diensten in Kombination mit ausländischen Cloud-Diensten auf Wunsch des Kunden).
12.3 Backup ONE behandelt alle Kundendaten streng vertraulich und trägt insbesondere dafür Sorge, dass besondere gesetzliche Geheimhaltungspflichten gewahrt bleiben. Dies betrifft u. a. Daten, die Berufsgeheimnissen unterliegen (wie Anwaltsgeheimnis, Amtsgehmeint, Arztgeheimnis, Berufsgeheimnisse, etc.). Backup ONE verpflichtet seine Mitarbeitenden sowie beigezogene Erfüllungsgehilfen schriftlich auf die Einhaltung der Vertraulichkeit und das Datengeheimnis. Unbefugten Dritten wird kein Zugang zu Kundendaten gewährt, es sei denn, Backup ONE ist aufgrund eines gerichtlichen Beschlusses oder einer behördlichen Anordnung zur Herausgabe verpflichtet.
13.1 Die Dauer der Speicherung von Daten, die der Kunde in der Backup ONE-Infrastruktur sichert, bestimmt ausschliesslich der Kunde selbst. Der Kunde kann im Rahmen der Dienste konfigurieren, wie lange bestimmte Daten (bzw. Backup-Versionen) vorgehalten werden und wie viele Datenkopien aufbewahrt werden (z. B. Versionierung, Archivierung). Diese Einstellungen haben
direkten Einfluss auf die im Backup ONE-System belegte Speichermenge und damit gegebenenfalls auf die Kosten der Dienste. Backup ONE nimmt ohne entsprechende Weisung des Kunden keine eigenständige Löschung oder Verkürzung der Aufbewahrungsdauer vor, ausser der Vertrag endet (vgl. hierzu: Ziffer 9.2 ff. oben) oder es liegt eine gesetzliche oder behördliche Verpflichtung zur Löschung vor.
13.2 Sofern der Kunde keine speziellen Vorgaben macht, werden Daten standardmässig so lange gespeichert, bis der verfügbare Speicherplatz gemäss gewähltem Paket ausgeschöpft ist oder der Kunde sie manuell löscht. Der Kunde ist für die Einhaltung etwaiger gesetzlicher oder branchenspezifischer Aufbewahrungsfristen seiner Daten selbst verantwortlich. Backup ONE bietet auf Wunsch Unterstützung bei der Implementierung von Datenaufbewahrungs- und Löschkonzepten an (z.B. im Rahmen von Beratungsleistungen), schuldet dies aber nur, wenn ausdrücklich vereinbart.
14.1 Sämtliche von Backup ONE gelieferten oder bereitgestellten Komponenten und Inhalte verbleiben, sofern nicht ausdrücklich anders geregelt, im Eigentum von Backup ONE. Dies umfasst insbesondere die gelieferte Hardware, die bereitgestellte Software (inkl. gegebenfalls heruntergeladener Client-Software), Dokumentationen, Logos, Marken, Websites, Konzepte und alle sonstigen Unterlagen oder Daten, die Backup ONE dem Kunden im Rahmen der Vertragsleistung zugänglich macht. Der Kunde erhält daran keinerlei dingliche Rechte – insbesondere weder Eigentums- noch Pfand- oder Zurückbehaltungsrechte – und verzichtet ausdrücklich auf die Geltendmachung solcher Rechte.
14.2 Der Kunde erhält ausschliesslich ein nicht-ausschliessliches, nicht-übertragbares Nutzungsrecht an den von Backup ONE bereitgestellten Soft- und Hardwarekomponenten, beschränkt auf die Vertragsdauer und den vertragsgemässen Gebrauch der Dienste. Mit Vertragsende erlöschen sämtliche Befugnisse des Kunden zur Nutzung der von Backup ONE gelieferten oder bereitgestellten Komponenten. Der Kunde hat nach Vertragsende jede Nutzung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verwendung der erhaltenen Software und Hardware zu unterlassen, sofern nicht gesetzlich zwingend etwas anderes vorgesehen ist.
14.3 Die Urheberrechte, Markenrechte und sonstigen Immaterialgüterrechte an allen von Backup ONE gelieferten oder verwendeten Komponenten und Inhalten verbleiben bei Backup ONE bzw. den jeweiligen Lizenzgebern. Der Kunde ist nicht berechtigt, die von Backup ONE bereitgestellte Software oder Teile davon zu verändern, zu bearbeiten, zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu dekompilieren, zu disassemblieren, zu vervielfältigen (ausser zu Sicherungszwecken), zu vermieten, zu verleasen, zu verkaufen, zu verpfänden oder den Quellcode in sonstiger Weise abzuleiten. Ebenso wenig darf der Kunde die Software als Grundlage für die Entwicklung eigener Programme oder abgeleiteter Werke nutzen oder Handlungen vornehmen, die die Rechte von Backup ONE oder Dritten an der Software verletzen könnten.
14.4 Dem Kunden ist jedoch gestattet, für Sicherungs- und Archivierungszwecke eine Kopie der gelieferten Software anzufertigen. Auf dieser Sicherungskopie sind alle Hinweise auf Urheberrechte, Marken und sonstige Rechtsvorbehalte unverändert aus dem Original zu übernehmen.
14.5 Ideen, Konzepte, Verfahren oder Technologien, die von Backup ONE im Zuge der Entwicklung und Bereitstellung der Services (gegebenenfalls auch in Zusammenarbeit mit dem Kunden) entwickelt oder entdeckt werden, darf Backup ONE frei für ähnliche oder andere Projekte und Zwecke wiederverwenden. Dies umfasst keine vertraulichen oder personenbezogenen Daten des Kunden, sondern bezieht sich nur auf generisches Know-how und Erfahrungswerte.
14.6 Alle vom Kunden im Rahmen der Nutzung der Dienste auf der Infrastruktur von Backup ONE gespeicherten Daten bleiben jederzeit ausschliesslich Eigentum des Kunden. Backup ONE beansprucht zu keinem Zeitpunkt Eigentumsrechte oder immaterialgüterrechtliche Rechte an den Kundendaten. Der Kunde kann – auch schon während der Vertragslaufzeit – von Backup ONE jederzeit die Herausgabe sämtlicher seiner gespeicherten Daten verlangen.
15.1 Backup ONE und der Kunde verpflichten sich gegenseitig, sämtliche vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei, die ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt werden, geheim zu halten. Als vertrauliche Informationen gelten insbesondere Geschäftsgeheimnisse, technische Informationen, nicht allgemein bekannte Daten des Kunden (inkl. Kundendaten, die bei Backup ONE gespeichert werden), Passwörter, Sicherheitskonzepte sowie alle als vertraulich gekennzeichneten Informationen.
15.2 Backup ONE ergreift alle erforderlichen Massnahmen, um den Zugang zu vertraulichen Kundendaten sowie deren Änderung oder Weitergabe unbefugterweise zu verhindern. Sensible Daten werden von Backup ONE mit besonderer Sorgfalt behandelt und nur solchen Mitarbeitern zugänglich gemacht, die diese zur Erfüllung ihrer Aufgaben kennen müssen. Backup ONE verkauft keine Kundendaten und gibt sie nicht ohne Berechtigung an Dritte weiter. Eine Weitergabe erfolgt ausschliesslich, wenn eine gesetzliche Pflicht besteht (z. B. behördliche Anordnung, Gerichtsbeschluss) oder wenn der Kunde selbst dies wünscht bzw. dazu einwilligt.
15.3 Die Mitarbeiter sowie allfällige Subunternehmer von Backup ONE sind vertraglich zur Wahrung der Vertraulichkeit verpflichtet. Sie gelten im Rahmen ihrer Tätigkeit als Erfüllungsgehilfen im Sinne von berufsmässigen Hilfspersonen, die einem besonderen Amts- oder Berufsgeheimnis unterliegen können. Diese Verpflichtung zur Verschwiegenheit besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses oder nach dem Ausscheiden einzelner Mitarbeiter aus dem Unternehmen fort.
15.4 Der Kunde seinerseits hat alle vertraulichen Informationen von Backup ONE, die ihm bekanntgegeben werden (etwa Sicherheitskonzepte, Preise abseits öffentlicher Preislisten, individuelle Angebote, Quelltexte, Algorithmen etc.), ebenfalls vertraulich zu behandeln. Er darf solche Informationen nicht ohne schriftliche Zustimmung von Backup ONE an Dritte weitergeben oder für andere Zwecke als die Vertragsdurchführung verwenden.
15.5 Sofern der Kunde gegen die Vertraulichkeitsverpflichtungen verstösst, ist er Backup ONE zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Bei drohenden oder eingetretenen Verletzungen der Vertraulichkeit steht Backup ONE das Recht zu, einstweilige Verfügungen oder andere angemessene Rechtsbehelfe zu beantragen.
16.1 Backup ONE kann dem Kunden gelegentlich Beta-Versionen neuer oder bestehender Dienste zur Verfügung stellen, entweder im Rahmen eines geschlossenen Beta-Tests oder öffentlich für alle Kunden zugänglich. Beta-Versionen sind Vorab- bzw. Testversionen von Services, die sich noch in der Entwicklungs- oder Erprobungsphase befinden. Sie werden bereitgestellt, um Feedback von Kunden einzuholen und eventuelle Fehler oder Unstimmigkeiten unter realen Nutzungsbedingungen zu identifizieren.
16.2 Die Nutzung einer Beta-Version ist freiwillig und erfolgt auf eigenes Risiko des Kunden. Beta-Services werden ohne Gewährleistung irgendeiner Art bereitgestellt. Dem Kunden ist bewusst, dass Beta-Versionen erfahrungsgemäss noch Fehler, Instabilitäten, Inkompatibilitäten oder unerwartetes Verhalten aufweisen können. Insbesondere können Betaversionen vorübergehend ganz oder teilweise ausfallen, Datenverluste verursachen oder sich in Performance und Funktionsumfang noch ändern. Backup ONE übernimmt keine Haftung für etwaige Schäden oder Nachteile, die dem Kunden aus der Nutzung eines Dienstes in der Beta-Phase entstehen.
16.3 Backup ONE ist jederzeit berechtigt, Beta-Dienste wieder einzustellen, zu ändern oder in den regulären Betrieb zu überführen. Sie ist nicht verpflichtet, Beta-Features in den endgültigen Service zu integrieren oder für eine bestimmte Dauer in Beta zu halten. Wenn ein Beta-Dienst in den produktiven Dienst übergeht, wird Backup ONE den Kunden darüber informieren. Ab dem offiziellen Launch gelten für den Dienst die üblichen Vertragsbedingungen; bis dahin können spezielle Beta-Bedingungen oder -Einschränkungen gelten, auf die Backup ONE den Kunden gegebenenfalls hinweist.
16.4 Der Kunde erklärt sich bereit, auf Anfrage von Backup ONE Feedback zu Beta-Versionen zu geben, das Backup ONE für die Verbesserung der Dienste nutzen darf. Solches Feedback, sowie Ideen oder Vorschläge des Kunden im Rahmen der Beta-Phase, kann von Backup ONE ohne Anspruch des Kunden auf Vergütung oder Exklusivität verwertet werden.
17.1 Backup ONE arbeitet mit ausgewählten Vertriebspartnern und Resellern zusammen, die berechtigt sind, die Dienstleistungen von Backup ONE in eigenem Namen oder im Namen von Backup ONE zu vertreiben. Diese Partner handeln in ihrer Tätigkeit jedoch eigenständig und unabhängig von Backup ONE. Kein Vertriebspartner oder Reseller ist bevollmächtigt, Erklärungen im Namen von Backup ONE abzugeben, vertragliche Verpflichtungen für Backup ONE einzugehen oder Backup ONE rechtsverbindlich zu vertreten.
17.2 Vertriebspartner und Reseller sind in der Regel externe Fachfirmen oder Personen, die von Backup ONE geschult wurden und dem Kunden als erster Ansprechpartner für Beratung, Verkauf und First-Level-Support zur Verfügung stehen. Die vertraglichen Beziehungen zwischen Backup ONE und dem jeweiligen Partner sind in separaten Vereinbarungen geregelt.
17.3 Nutzt der Kunde einen Service über einen autorisierten Reseller, so können Zahlungen und Vertragsverlängerungen wahlweise über diesen Reseller abgewickelt werden, sofern der Reseller dies anbietet. Die Pflichten des Kunden gemäss diesen AGB bleiben davon unberührt. Der Kunde ist insbesondere dafür verantwortlich, dass auch bei Nutzung über einen Reseller alle Vertragsbedingungen eingehalten werden. Bei Konflikten zwischen Regelungen des Reseller-Vertrags und diesen AGB gehen im Verhältnis zwischen Kunde und Backup ONE grundsätzlich diese AGB vor.
17.4 Weist ein Vertriebspartner oder Reseller den Kunden darauf hin, dass zusätzliche eigene Geschäftsbedingungen des Partners gelten, betreffen diese nur das Verhältnis zwischen Partner und Kunde. Backup ONE ist an solche Bedingungen nicht gebunden und übernimmt für Leistungen oder Zusagen des Partners, die nicht ausdrücklich in diesen AGB oder in der Leistungsbeschreibung von Backup ONE enthalten sind, keine Haftung.
18.1 Backup ONE schliesst – soweit gesetzlich zulässig – jede Haftung für Schäden aus, die dem Kunden im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienste entstehen könnten. Dieser Haftungsausschluss gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Organe, Mitarbeiter sowie Erfüllungsgehilfen von Backup ONE und etwaiger Unterauftragnehmer (Drittpersonen). Insbesondere haftet Backup ONE nicht für indirekte Schäden oder Folgeschäden, wie entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, Datenverlust, zusätzliche Aufwendungen des Kunden oder Ansprüche Dritter gegen den Kunden. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Haftung für Schäden infolge Handlungen Dritter (z.B. Angriffe auf IT-Systeme, Malware), die nicht im Verantwortungsbereich von Backup ONE stehen, oder für Schäden aufgrund unsachgemässer Nutzung der Dienste durch den Kunden.
18.2 Soweit der Haftungsausschluss gesetzlich nicht ausgeschlossen werden kann, haftet Backup ONE dem Kunden gegenüber maximal für nachgewiesene direkte Schäden, die Backup ONE vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht hat. Eine weitergehende Haftung, insbesondere (aber nicht abschliessend) für reine Vermögensschäden ist ausgeschlossen.
18.3 In jedem Fall, in dem Backup ONE dem Grunde nach haftet, ist die Ersatzpflicht der Höhe nach begrenzt auf den Betrag, der vom Kunden in den letzten 12 Monaten vor Eintritt des schädigenden Ereignisses an Backup ONE gezahlten Entgelte für den betroffenen Dienst. Sofern der Schaden mehreren Diensten zugeordnet werden kann, ist die Haftung jeweils auf den anteiligen Betrag begrenzt.
18.4 Mehrere zusammenhängende Schadensereignisse gelten als einheitlicher Schadenfall. In diesem Fall wird die höchste in den letzten 12 Monaten gezahlte Jahresgebühr eines der betroffenen Dienste als Maximalbetrag herangezogen. Diese Haftungsbegrenzung gilt für alle Schadenersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund.
18.5. Der Kunde anerkennt ausdrücklich, dass Backup ONE keine Kenntnis vom konkreten Inhalt der Kundendaten hat, da diese vollständig vom Kunden verwaltet und verschlüsselt werden. Aufgrund dieser technischen Gegebenheiten obliegt es dem Kunden allein, für eine regelmässige Überprüfung und erfolgreiche Durchführung seiner Datensicherungen zu sorgen (vgl. Ziffern 3 und 4) oben. Backup ONE kann daher nicht für Schäden verantwortlich gemacht werden, die darauf beruhen, dass eine Datensicherung nicht den Erwartungen oder Zwecken des Kunden entsprach. Ferner besteht keine Haftung für Nachteile, die daraus entstehen, dass Backup ONE berechtigt Hinweisen auf Missbrauch nachgeht, Dienste bei Verdacht auf Vertragsverletzungen aussetzt (vgl. hierzu: Ziffer 10 oben) oder notwendige Wartungsarbeiten durchführt.
18.6 Der Kunde ist verpflichtet, im Schadensfall angemessene Massnahmen zur Schadensminderung zu ergreifen. Insbesondere hat er Backup ONE einen drohenden Schaden nach Möglichkeit unverzüglich anzuzeigen und im Rahmen des Zumutbaren bei der Problembehebung mitzuwirken. Kommt der Kunde diesen Obliegenheiten nicht nach, kann dies eine Kürzung eventueller Schadensersatzansprüche zur Folge haben.
19.1 Als höhere Gewalt im Sinne dieses Vertrags gelten alle unvorhersehbaren und/oder unvermeidbaren Ereignisse, die ausserhalb des Einflussbereichs der betroffenen Partei liegen und welche die Erfüllung der vertraglichen Pflichten ganz oder teilweise verhindern oder unzumutbar erschweren. Hierzu zählen insbesondere Naturkatastrophen (z. B. Erdbeben, Überschwemmungen), Feuer, Krieg, Terrorakte, Stromausfälle, Arbeitskämpfe (Streik, Aussperrung), Epidemien/Pandemien, behördliche Eingriffe oder sonstige von keiner Partei zu vertretende Umstände.
19.2 Im Falle höherer Gewalt ist die betroffene Vertragspartei für die Dauer der Auswirkung und im Umfang ihrer Wirkung von ihren Leistungspflichten befreit, sofern sie die Behinderung nicht zu vertreten hat. Insbesondere haftet Backup ONE nicht für Ausfälle oder Leistungsverzögerungen, die unmittelbar auf Ereignisse höherer Gewalt zurückzuführen sind. Sollte Backup ONE aufgrund höherer Gewalt an der Erbringung der vertraglichen Leistungen gehindert sein, wird Backup ONE den Kunden unverzüglich über Art und voraussichtliche Dauer des Ereignisses informieren. Backup ONE wird zudem alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um die Folgen der höheren Gewalt zu beheben oder zu umgehen und die Leistungserbringung schnellstmöglich wieder aufzunehmen.
19.3 Ist absehbar, dass ein Ereignis höherer Gewalt länger als 30 Tage andauert, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise ausserordentlich zu kündigen. In diesem Fall entfallen die vom Ereignis betroffenen Leistungspflichten dauerhaft. Bereits im Voraus bezahlte Entgelte für Leistungen, die aufgrund der Vertragsauflösung infolge höherer Gewalt nicht erbracht werden konnten, wird Backup ONE zeitanteilig zurückerstatten. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
20.1 Sollte ein Dritter (z.B. ein Rechteinhaber, eine Behörde oder ein betroffener Dritter) gegenüber Backup ONE behaupten, der Kunde verletze durch die Nutzung eines Dienstes Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen (beispielsweise Immaterialgüterrechte, Datenschutz, Persönlichkeitsrechte oder strafrechtliche Normen), wird Backup ONE den Kunden – soweit rechtlich zulässig – hierüber unverzüglich informieren und ihn auffordern, zu der Beschwerde Stellung zu nehmen. Backup ONE ist berechtigt, die beanstandeten Daten vorläufig zu sperren oder zu entfernen, falls die Beschwerde nicht offensichtlich unbegründet ist.
20.2 Erachtet Backup ONE die Beschwerde eines Dritten nach eigenem pflichtgemässem Ermessen als berechtigt oder rechtlich relevant, oder kommt der Kunde einer Aufforderung zur Stellungnahme nicht innerhalb angemessener Frist nach, ist Backup ONE berechtigt, geeignete Massnahmen zu ergreifen. Dies kann je nach Schwere des Vorwurfs eine Verwarnung an den Kunden, die weitere Aussetzung der betroffenen Dienstleistung (vgl. hierzu: Ziffer 10 oben) oder – bei gravierenden Verstössen – die fristlose Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grund (vgl. Ziffer 9.5) einschliessen. Eine Kündigung oder Sperrung aus diesen Gründen lässt die Zahlungspflichten des Kunden unberührt und begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadloshaltung.
20.3 Backup ONE ist ausserdem berechtigt, Daten des Kunden an Dritte herauszugeben, soweit dies zur Klärung von Vorwürfen erforderlich ist und der Dritte ein entsprechendes rechtliches Interesse glaubhaft gemacht hat. Eine Herausgabe erfolgt jedoch nur, sofern eine gesetzliche Verpflichtung besteht oder eine behördliche/gerichtliche Anordnung vorliegt, oder wenn der Kunde hierzu eingewilligt hat. Backup ONE wird den Kunden – soweit rechtlich zulässig – über eine geplante Herausgabe sensibler Daten informieren.
20.4 Der Kunde stellt Backup ONE von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte aufgrund einer vom Kunden zu vertretenden Rechtsverletzung gegen Backup ONE geltend machen. Der Kunde übernimmt auch die Kosten der notwendigen rechtlichen Vertretung von Backup ONE in diesem Zusammenhang. Voraussetzung für die Freistellung ist, dass Backup ONE den Kunden über geltend gemachte Ansprüche Dritter unverzüglich informiert und dem Kunden – soweit zumutbar – die Verteidigung überlässt bzw. in Abstimmung mit ihm führt.
21.1 Für die Zwecke dieses Vertrags vereinbaren die Parteien, dass elektronische Aufzeichnungen, Protokolle, Daten und Logfiles von Backup ONE als zulässige Beweismittel gelten, um Vorgänge oder Erklärungen im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienste nachzuweisen. Insbesondere stimmt der Kunde zu, dass Backup ONE im Streitfall Kommunikationsdaten (wie Auszüge aus Support-Chats, E-Mails, System- und Nutzungsprotokolle, Telefondienst-Aufzeichnungen) vorlegen darf, um Abläufe zu dokumentieren. Diese elektronischen Aufzeichnungen werden, sofern sie manipulationssicher erstellt und aufbewahrt wurden, von beiden Parteien als Beweis anerkannt.
21.2 Der schriftliche oder elektronische Nachweis einer von Backup ONE versandten E-Mail an die vom Kunden hinterlegte E-Mail-Adresse gilt als Beweis für den Zugang dieser Mitteilung beim Kunden, sofern nicht der Kunde konkreten Gegenbeweis für einen fehlenden Zugang erbringt. Automatisch generierte Empfangsbestätigungen (z.B. Server-Logs über den E-Mail-Versand) gelten als Anscheinsbeweis für den Zugang.
21.3 Originalbelege, die in Papierform vorliegen, können von Backup ONE in elektronische Form überführt und in dieser Form weiterverwendet werden. Die Parteien vereinbaren, dass auch solche Digitalisate (z. B. eingescannte Dokumente oder digitale Fotos von Schriftstücken) als Beweis anstelle des Originals dienen können, sofern nicht das Original verlangt wird.
Sämtliche Vertragsänderungen und -ergänzungen sowie alle Nebenabreden, Zusicherungen oder Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen oder elektronischen Bestätigung durch Backup ONE. Dies gilt auch für diesen Formvorbehalt.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An Stelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Ersatzbestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Klausel möglichst nahekommt. Gleiches gilt im Falle einer Vertragslücke. Zur Ausfüllung der Lücke gilt diejenige Regelung als vereinbart, die dem entspricht, was die Parteien nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages vereinbart hätten, hätten sie die Lücke gekannt.
24.1 Dieser Vertrag und sämtliche daraus resultierenden Ansprüche und Streitigkeiten unterliegen ausschliesslich dem Schweizerischen Recht, unter Ausschluss von Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts (CISG). Auf Vertragsverhältnisse mit internationalem Bezug findet schweizerisches Recht auch insoweit Anwendung, als dem keine zwingenden verbraucherschützenden Vorschriften des gewöhnlichen Aufenthaltsstaates des Kunden entgegenstehen.
24.2 Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von Backup ONE in Bern, Schweiz, soweit nicht ein abweichender, zwingender Gerichtsstand gesetzlich vorgesehen ist. Backup ONE ist jedoch berechtigt, den Kunden wahlweise auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu belangen.
24.3 Die Parteien verpflichten sich, im Falle von Meinungsverschiedenheiten oder Streitigkeiten zunächst eine einvernehmliche Lösung anzustreben. Hierzu sollen auf Anforderung einer Partei hin Gespräche auf Geschäftsleitungsebene stattfinden. Erst wenn eine gütliche Einigung nicht innerhalb angemessener Frist gelingt, werden die Gerichte angerufen.
Backup ONE AG wünscht Ihnen viel Erfolg bei der sicheren Nutzung unserer Dienste. Bei Fragen zu diesen AGB oder unseren Dienstleistungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.